Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ an und erklärt seine verbindliche Teilnahme an dem ausgewählten Jagdkurs. Die Jagdschule Kälble ist berechtigt, die Anmeldung abzulehnen, falls durch die Anzahl der Anmeldungen eine ordnungsgemäße Durchführung des Kurses nicht gewährleistet werden kann, und ist berechtigt, Kursformen zu ändern.
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Die Höhe der Kursgebühr ergibt sich aus den jeweils aktuellen Preisangaben, welche unter der Rubrik „Kurse und Seminare“ auf der Homepage der Jagdschule Kälble (www.jagdschule-kaelble.de) veröffentlicht sind. Der Teilnehmer erklärt, diese zur Kenntnis genommen zu haben.
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Umgehend nach der rechtsverbindlichen Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 200 € sofort fällig. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb von 8 Tagen auf dem Konto der Jagdschule Kälble eingegangen sein, verfällt die Anmeldung ersatzlos.
Die ausstehende Kursgebühr ist in voller Höhe bis spätestens 8 Tage vor Kursbeginn zur Zahlung fällig.
Der Teilnehmer ist berechtigt, bis 14 Tage vor Kursbeginn vom Ausbildungsvertrag zurückzutreten. In diesem Falle entfällt die ausstehende Kursgebühr, die geleistete Anzahlung verbleibt hingegen bei der Jagdschule Kälble.
Ist der Teilnehmer teilweise oder in Gänze an der Teilnahme am verbindlich gebuchten Jagdkurs gehindert, kündigt den Ausbildungsvertrag, tritt den Kurs nicht an oder bricht den laufenden Kurs ab, so bleibt er ungeachtet des Grundes zur Zahlung der gesamten Kursgebühr verpflichtet.
Vorstehende Zahlungsverpflichtungen entfallen, wenn der Teilnehmer bei seiner Abmeldung eine Ersatzperson benennt, die die vereinbarte Kursgebühr vollständig übernimmt. In diesem Fall erstattet die Jagdschule Kälble etwaige von der angemeldeten Person bereits bezahlte Kursgebühren zinsfrei zurück. Für schon in Anspruch genommene Sachleistungen (z. B. Munition, Waffenleihe) wird keine Erstattung geleistet.
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Wird die Durchführung des Jagdkurses infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule Kälble nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadenersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten.
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Die Jagdschule Kälble übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Teilnehmern verursacht werden. Der schädigende Teilnehmer stellt die Jagdschule Kälble von Schadenersatzansprüchen anderer Teilnehmer oder Dritter für von ihm verursachte Schäden frei.
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Die Jagdschule Kälble haftet nur für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bzw. für Schäden bei Verletzung des Lebens, der Gesundheit und des Körpers.
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Die Jagdschule Kälble schließt die Haftung für von Teilnehmern zu den Veranstaltungen mitgebrachte persönliche Gegenstände, Waffen, Ferngläser u. dgl. aus, soweit der Schaden nicht durch einen Angestellten oder Lehrbeauftragten der Jagdschule schuldhaft verursacht wurde.
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Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer aktiven und harmonischen Zusammenarbeit sowohl mit den Lehrbeauftragten der Jagdschule Kälble als auch mit den anderen Teilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist Pflicht. Der zur Prüfung notwendige Ausbildungsnachweis kann nur nach Erfüllen der Mindestvorgaben entsprechend der Jägerprüfungsordnung und weitergehender Ausbildungsvorgaben der Jagdschule Kälble ausgestellt werden. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, kann der Teilnehmer unter Umständen gemäß geltender Jägerprüfungsordnung nicht zur Jägerprüfung zugelassen werden.
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Der Teilnehmer kann bei Nichtbestehen des schriftlichen oder mündlichen/praktischen Teils der Jägerprüfung einmal einen Jagdkurs oder notwendige Kursteile des theoretischen Unterrichts im nächsten stattfindenden Kurs kostenlos belegen; für praktische Wiederholungsübungen, soweit sie gesondert durchgeführt werden, fällt eine Kostenpauschale an. Bei Nichtbestehen der Schießprüfung kann der Teilnehmer die Ausbildungsteile „Waffenhandhabung“ und „Schießausbildung“ einmal kostenlos im nächsten stattfindenden Kurs belegen. In diesem Fall fallen die Schießkosten (insbesondere Schießgebühren, Standgebühren, Kosten für Leihwaffen, Munition und Versicherung) separat an.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Wiederholungsleistungen ist die lückenlose Teilnahme an allen Unterrichtsstunden und die Teilnahme an allen Prüfungsabschnitten. Der Anspruch auf diese Leistungen ist spätestens 14 Tage nach Erhalt des Prüfungsergebnisses durch die Prüfungsstelle schriftlich mit Einschreiben geltend zu machen und erlischt bei verspäteter Meldung.
Kann der Teilnehmer krankheitsbedingt (ärztliches Attest) den Lehrgang nicht antreten oder muss ihn abbrechen, so kann er einmal ohne weitere Kosten innerhalb eines Jahres einen Ausweichlehrgang gleichen Typs belegen. Nur die für die Teilnehmer aufzubringenden Ausgaben (siehe voriger Absatz) fallen erneut an.
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Bild- und Tonaufzeichnungen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung oder bei Zuwiderhandlungen gegen die Pflicht gemäß Ziff. 8 kann die Jagdschule Kälble den Teilnehmer vom weiteren Unterricht ausschließen. Eine Erstattung der Kursgebühr oder der entstandenen Kosten ist hiermit nicht verbunden; Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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Der Teilnehmer stimmt der Speicherung seiner Anmeldedaten zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung zu. Ebenso stimmt er der Verwendung von Fotos auf der Homepage und dem Flyer der Jagdschule Kälble zu, welche während der Ausbildung von ihm gemacht werden.